Damit Sie zu Ihrem Recht kommen und Ihre finanziellen Ansprüche durchsetzen können, ist objektives Expertenwissen gefordert.
Nach einem Verkehrsunfall erstelle ich für Sie ein Unfallgutachten und führe eine Schadensbewertung an Ihrem PKW, LKW oder Motorrad durch, mit dem Sie ihre Ansprüche bei dem Schädiger oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen können.
Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie die freie Wahl des Kfz- Gutachters. Die Kosten für das Schadengutachten trägt die Versicherung des Unfallgegners.
Bei einem Kaskoschaden sind Sie als Geschädigter/e an die Weisung des Versicherers gebunden.
Ein Kaskoschadengutachten wird benötigt, wenn Sie an Ihrem eigenen Fahrzeug einen selbstverschuldeten bzw. teilverschuldeten Schaden erlitten haben (Teilkasko, Vollkasko). Hier sollte jedoch erst Rücksprache mit der eigenen Versicherung genommen werden, da viele Versicherungen auf Ihren eigenen Sachverständigen verweisen (Allgemeine Kasko Bedingungen).
Hier wird Ihre Versicherung zumeist einen eigenen Sachverständigen bestellen. Gerne kläre ich für Sie, ob Sie einen eigenen Kfz- Gutachter beaftragen dürfen.
Im Gegensatz zu einem Personenkraftwagen unterscheiden sich Omnibusse und Lastkraftwagen vielfältig. Die unterschiedlichen Aufbauten in Verbindung der verschiedenen Anhängervorrichtungen, Agregaten und Rahmen erfordern ein Höchstmaß an Fachwissen.
Information
Als unabhängiger und zertifizierter Kfz-Sachverständiger biete ich Ihnen in ganz NRW schnell und kompetent Hilfe in Bezug auf alle Fahrzeugarten wie: Pkw, Lkw, Motorrad, Wohnwagen, Anhänger und Sattelanhänger.
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