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Ablauf & Kosten

Durch ein technisches Gutachten kann gegebenenfalls aufgezeigt werden, inwiefern diese Schäden entstanden sind z.B. Materialermüdungen bzw. –Brüchen. Es können Angaben zum Schadenumfang und –ursache oder Reparaturmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Gutachtenerstellung

Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie die freie Wahl des Kfz- Gutachters. Die Kosten für das Schadengutachten trägt die Versicherung des Unfallgegners. Bei einem Kaskoschaden sind Sie als Geschädigter/e an die Weisung des Versicherers gebunden. Kostenvoranschlag und Erstellung eines Gutachtens unterscheiden sich durch verschiedene Leistungsbereiche:

Kostenvoranschlag
Hierunter fällt lediglich die die Berechnung der mutmaßlichen Kosten, z.B.
  • geplante Arbeitsschritte
  • Arbeitszeit und Arbeitskosten
  • Material sowie die Materialkosten
  • Gültigkeitsdauer
  • anvisierter Endpreis
Kurzgutachten
  • Bilddokumentation
  • Beschreibung: Serien- Sonderausstattung
  • Beschreibung: optischer und technischer Zustand
  • Beschreibung: Alt- Vorschäden
  • Angaben zur Verkehrssicherheit bzw. Fahrtüchtigkeit
  • Benennung von Reparaturrisiken
Gutachten
  • Bilddokumentation
  • Beschreibung: Serien- Sonderausstattung
  • Beschreibung: optischer und technischer Zustand
  • Beschreibung: Alt- Vorschäden
  • Angaben zur Verkehrssicherheit bzw. Fahrtüchtigkeit
  • Benennung von Reparaturrisiken
  • Ermitteln der Wertminderung
  • Ermitteln der Nutzungsausfalls

Ablauf der Erstellung

Diese vier Schritte bilden den Ablauf eines Unfallgutachtens im Kurzformat ab

Die Erstellung im Detail

1. Schadensaufnahme

Ich komme zu Ihnen bzw. dorthin wo sich Ihr Fahrzeug befindet. Der Termin findet oft zeitnah am gleichen Tag statt, sodass der Schaden aufgenommen wird und der Beweissicherung dient.

2. Erstellung des Gutachtens

Innerhalb von 1-3 Werktagen ist das Gutachten erstellt. Je nachdem für welche Art von Gutachten SIe sich entschieden haben bzw. der Bedarf besteht, umfasst dies verschiedene Leistungsbereiche.

3. Übermittlung des Gutachtens

Das Gutachten wird im Anschluss der Versicherung oder Ihrem Anwalt übermittelt.

4. Abrechnung

Im Haftpflichtschadenfall werden die Kosten meistens für die Besichtigung und das Schadensgutachten direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Dazu benötige ich von Ihnen lediglich eine unterschriebene Abtretungserklärung. Die Kosten für die Erstellung des Schadengutachtens sind abhängig von der Komplexität und dem Umfang des Schadens.

Ablauf und Kosten beim Wert- und Oldtimer-Gutachten

Nach der Besichtigung des Fahrzeuges wird hier der technische Zustand aller wert bestimmenden Bauteile innerhalb 2-4 Werktagen detailliert ermittelt. Durch eine Probefahrt werden die Fahreigenschaften, der Zustand der Fahrwerks- und Antriebsteile bewertet. Es wird ein professionelles Wertgutachten erstellt, das Ihnen den Marktwert, Wiederbeschaffungswert bzw. Zeitwert und Herstellungskosten Ihres Fahrzeuges oder Motorrades ausweist.
Die Erstellungskosten für Gutachten richten sich nach dem Wert des Fahrzeuges und dem entstandenen Aufwand.