Abrechnung des Schadens
Im Haftpflichtschadenfall werden die Kosten für Besichtigung und Schadengutachten in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Hierfür benötige ich lediglich eine von Ihnen unterzeichnete Abtretungserklärung. Die Höhe der Gutachterkosten richtet sich nach Art, Umfang und Komplexität des festgestellten Schadens.