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Unfallgutachten Haftpflichtfall

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Unfallgutachten Haftpflichtfall

Damit Sie zu Ihrem Recht kommen und Ihre finanziellen Ansprüche durchsetzen können, ist objektives Expertenwissen gefordert.

Nach einem Verkehrsunfall erstelle ich für Sie ein Unfallgutachten und führe eine Schadensbewertung an Ihrem PKW, LKW oder Motorrad durch, mit dem Sie ihre Ansprüche bei dem Schädiger oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen können.

Bei einem Haftpflichtschaden werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Unfallgutachten bei Haftpflichtfällen

Beim unverschuldeten Unfall benötigen Sie einen Kfz Experten und unabhängigen Kfz- Gutachter! Als Geschädigter in einem Haftpflichtschaden sollten Sie nicht auf Ihr Recht verzichten einen freien und unabhängigen Kfz- Gutachter bzw. Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens bzw. Kostenvoranschlages (Bagatellschadengrenze bis 750 €) zu beauftragen.

Gerne berate ich Sie kostenlos vor Ort, ob der Schaden über oder unter der Bagatellschadengrenze liegt. Sollte der Schaden jedoch unter der Grenze liegen und liegt kein Totalschaden vor, erstellen ich auf Wunsch für Sie einen Kostenvoranschlag bzw. ein qualifiziertes Kurzgutachten.

Zur Beweissicherung werden digitale Fotos vom Schaden erstellt und auf Wunsch dem Kostenvoranschlag bzw. Kurzgutachten beigefügt.

Außerdem ermittle ich bei einem Kfz-Haftpflichtschadengutachten neben den reinen Reparaturkosten auch die notwendige Dauer für die Reparatur oder die, die für die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugeschaffung nötig ist (Nutzungsausfall). Ebenfalls werden der Wiederbeschaffungswert, der Restwert beim Totalschaden, die für Ihr Fahrzeug geltende Nutzungsausfallentschädigung und eine merkantile Wertminderung ermittelt und im Gutachten festgehalten.

Was umfasst ein Gutachten im Haftpflichtfall?
Ein Unfallgutachten im Haftpflichtfall umfasst folgende Leistungsbereiche:
  • Bilddokumentation
  • Beschreibung: Serien- Sonderausstattung
  • Beschreibung: optischer und technischer Zustand
  • Beschreibung: Alt- Vorschäden
  • Angaben zur Verkehrssicherheit bzw. Fahrtüchtigkeit
  • Benennung von Reparaturrisiken
  • Ermitteln der Wertminderung
  • Ermitteln der Nutzungsausfalls
Welche Besonderheiten gibt es bei der Gutachtenerstellung für PKW?
Heutzutage werden PKWs immer mehr mit Verbund- und Leichtbaustoffen hergestellt, so dass immer häufiger hochfeste Materialen aus der Alu und Stahl angesetzt werden. Eine andere Alternative das Gewicht einer Karosserie zu sparen sind speziell angepasste Kunstoffe. Bei der Behandlung der Materialien müssen unbedingt die Reparaturrichtlinien des Herstelles beachtet werden, insbesondere im Bereich der Unfallschadenreparatur unterscheiden sich die Reparatur -Methoden und Verfahren. Dafür werden Fachkenntnisse und ständige Fortbildungen benötigt.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Gutachtenerstellung für LKW?

Im Gegensatz zu einem Personenkraftwagen unterscheiden sich Omnibusse und Lastkraftwagen vielfältig. Die unterschiedlichen Aufbauten in Verbindung der verschiedenen Anhängervorrichtungen, Agregaten und Rahmen erfordern ein Höchstmaß an Fachwissen.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Gutachtenerstellung für Zweiräder?
Aus technischer Sicht muss ein Zweirad immer genauer Untersucht werden. Unabhängig handelt es hier um einen Unfall oder Umfall- Zweirad. Beim Zweirad kann es bereits bei einem vergleichsweise geringen Anstoß zu Rahmenschäden kommen. Die Begutachtung von Zweiräder erfordert langjährige Erfahrung, besondere Fachkenntnisse, viel Spitzengefühl und ein spezifisches Know-how.