Bei Unfallschäden unter ca. 750,- € Schadenhöhe spricht man von einem sogenannten Klein- oder Bagatellschaden, hier ist ein Kurzgutachten bzw. Kostenvoranschlag sinnvoll.
Die Kosten für die Erstellung des Kurzgutachtens werden bei klarer Sachlage ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen. Ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden oder um einen höheren Schaden handelt, klären wir gerne kostenlos vor Ort.
Für höhere Schäden ergibt sich somit folgerichtig, dass ein vollumfängliches Schadengutachten notwendig ist. Ein Schadengutachten enthält dann alle weiteren schadenrelevanten Positionen wie Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfallentschädigung, etc.
Der Kostenvoranschlag beziffert lediglich die voraussichtlichen Kosten einer Reparatur und hat keinen beweissichernden Charakter. Falls es im späteren Streitigkeiten über den Unfallhergang oder über die Höhe der Reparaturkosten kommt, haben Sie große Schwierigkeiten Ihre Rechte durchzusetzen.
Das Kurzgutachten hat eine höhere Aussagekraft im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag. Das Kurzgutachten beinhaltet immer eine ausführliche Reparaturkostenkalkulation, die notwendigen Fahrzeugdaten sowie aussagekräftige Bilder von der Schadensstelle. Es dient zugleich der Beweissicherung.
Ein Kurzgutachten – ähnlich einem Kostenvoranschlag ist immer dann sinnvoll, wenn Sie einen Schaden zu beziffern haben und ein Schadengutachten nicht oder noch nicht als gerechtfertigt erscheint.
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